Damit Sie sich in den weit über 750 Kondomen aus unserem Sortiment auch zurecht finden, haben wir sie ein wenig vorsortiert - bitte wählen Sie (zur Komplett- Übersicht hier klicken):
Kondome nach Herkunft:
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Spezialkondome, Dams, Geschenke, Allergien:
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Probierpacks oder Vorratspackungen?:
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Einfach und sicher:
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Farbe und Aroma:
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Sonderformen, Noppen dünn, dick & zart:
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Groß, klein, trocken oder extra feucht:
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Hilfsmittel und Zubehör:
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| Wir haben Packungen mit 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 50, 56, 60, 72, 100, 144, 183, 200, 500 und auch 1000 Kondomen! |
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Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn, und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, vom 29.2.2000:
„Scherzkondome“ können eine lustige Verkleidung sein. Aber: Sie sind keine echten Kondome. Denn diese im Dunkeln leuchtenden oder etwa auch mit Tierköpfen oder sonstigen fantasievollen Ausstülpungen versehenen Scherzartikel schützen nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen oder ungewollter Schwangerschaft.
Auch und gerade jetzt in den „Tollen Tagen“ möchten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch einmal daran erinnern, dass nur echte, qualitätsgeprüfte Kondome vor HIV, vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen und ungewollter Schwangerschaft schützen. Wer Kondome benutzt, sollte sich davon überzeugen, dass diese auch tatsächlich diesen Zweck erfüllen können.
Kondome, die sicheren Schutz bieten, sind daran zu erkennen, dass auf ihre Schutzwirkung auf der Packung deutlich hingewiesen wird. Solche qualitätsgeprüften Kondome gibt es in vielen Variationen hinsichtlich Farbe, Beschichtung, Größe, Form, Wandstärke und auch Geschmack. Qualitätsgeprüfte Kondome tragen das CE-Zeichen. Fehlt ein entsprechender Hinweis, muss davon ausgegangen werden, dass das Kondom für Schutz-Zwecke nicht geeignet ist.
Quelle: BfArM
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Zum Schutz des Verbrauchers hat die Europäische Union das Kondom als Medizinprodukt eingestuft.
Dies erfolgt durch die Richtlinie 93/42/EG vom 14. Juni 1993.
Mit der Europa Norm EN 600:1996 werden die Mindestanforderungen an die Qualität von Kondomen festgelegt.
Auf dieser Grundlage dürfen Kondome, die zur Empfängnisverhütung dienen und einen wirksamen Schutz vor
Krankheiten, insbesondere dem HIV-Virus, bieten sollen, seit 1998 nur noch mit CE-Kennzeichen, welche die Einhaltung der
Gesetzlichkeiten belegt, vertrieben werden.
Alle Produkte der in Deutschland üblichen Hersteller bzw. Marken entsprechen den
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG
vom 14.06.1993,
dem Medizinproduktegesetz (MPG) vom 02.08.1994 und der EN 600:1996.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft; zuletzt wurde es durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3586) geändert. Mit dem Medizinproduktegesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Medizinprodukte-Verordnung wurden die europäischen Richtlinien über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG), über Medizinprodukte (93/42/EWG) und über In-vitro-Diagnostika (98/79/EG) in nationales Recht umgesetzt. Das Medizinproduktegesetz regelt insbesondere die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Neben der Umsetzung europäischen Rechts enthält das Medizinproduktegesetz eine Reihe von rein nationalen Vorschriften, insbesondere zum Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten.
Die Erfüllung aller zutreffenden grundlegenden Anforderungen wird durch die CE-Kennzeichnung der Produkte dokumentiert. Mit der CE-Kennzeichnung versehene Medizinprodukte sind im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich frei verkehrsfähig.
Außerhalb von Europa muss man sich natürlich im Zweifelsfall auf andere Kennzeichnungen verlassen; die CE-Kennzeichnung ist nur beim Vertrieb innerhalb der EU zwingend vorgeschrieben.
Wer beispielsweise online in Hongkong japanische Kondome online kaufen möchte, muss sich dann eben auf die landesspezifischen
Zulassungsverfahren oder den guten Ruf der Hersteller verlassen. Bekannte Marken sind zum Beispiel Sagami (produziert auch - mit CE - für Blausiegel und Protex) und Okamoto
(Teile des Sortiments sind auch in den USA erhältlich, aber nicht in Europa).
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